HQ INSIDE / Bettina Stadtmüller, Ralf Tietze Who is Who im Betriebsrat Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle in der Mitbestimmung und Vertretung Ihrer Interessen als Mitarbeiter*in innerhalb des Unternehmens. Wenn der Begriff „Betriebs- rat“ genannt wird, ist auch bei uns in der Zentrale nicht immer klar, was genau da- mit gemeint ist. Eine einzelne Person? Ein ganzes Gremium? Wer ist denn da eigentlich Ansprechpartner für welche Themen – oder bearbeitet jede*r alles? Wenn Fragen auftauchen, ist es für die mei- sten Beschäftigten schwierig, gleich die rich- tige Betriebsrätin oder den passenden Be- triebsrat mit Knowhow zu finden. Ab jetzt nicht mehr, wir IG Metall Betriebsrät*innen sorgen für Transparenz und klare Infos. In der Mitte unseres Magazins erkennen Sie auf einen Blick Ansprechpartner*innen für genau Ihr Gebäude im Neckartal oder Filderraum. Basics – Mitwirkung und Mitbestimmung Die Aufgaben des Betriebsrats sind im Be- triebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt, mit klaren Aufgaben und Funktionen. Be- triebsrät*innen haben z. B. das Recht, bei bestimmten Angelegenheiten mitzuwirken und mitzubestimmen. Das umfasst unter anderem: // Personelle Angelegenheiten: Bei Einstel- lungen, Versetzungen und Kündigungen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungs- recht. Er kann zustimmen oder wider- sprechen und hat das Recht, eigene Vorschläge zu machen. // Soziale Angelegenheiten: Der Betriebsrat kann bei Fragen der Arbeitszeit, Pausen- regelungen, Urlaubsplänen und betrieb- lichen Sozialleistungen mitbestimmen. // Wirtschaftliche Angelegenheiten: In größeren Unternehmen wird der Be- triebsrat über den Wirtschaftsaus- schuss über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens informiert und wirkt bei wirtschaft- lichen Entscheidungen mit. 14 Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsver- einbarungen und Unfallverhütungsvor- schriften. Er sorgt dafür, dass die Rechte der Arbeitnehmer*innen gewahrt bleiben und dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben entsprechen (siehe dazu § 80 BetrVG, Allgemeine Aufgaben eines Betriebsrates). Das klingt ziemlich umfangreich? Ja, das ist es auch. Um den vielen Themen und Aufgaben verantwortungsvoll gerecht zu werden, ist Wissen und Sachverstand notwendig. Deswegen ist es uns IG Metall Betriebs- rät*innen auch so wichtig, die umfassend angebotenen Schulungen, Qualifizierungen und Kurse unserer Gewerkschaft zu nutzen. So sind wir als „Generalist*innen“ in der Lage, bei allen gängigen Themen zu beraten. Zusätzlich haben wir individuelles Fach- wissen und Themenschwerpunkte, die wir unter anderem in den Ausschüssen des Betriebsrats-Gremiums und bei Einzel- beratungen einbringen. Der Betriebsrat wirkt aktiv an Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit. Er achtet darauf, dass die Arbeitsplätze sicher gestaltet sind und dass die Gesund- heit der Arbeitnehmer*-innen geschützt wird. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschrif- ten, darum kümmert sich der Ausschuss Arbeitssicherheit, Umwelt und Gesundheit. Die Ausschüsse des Betriebsrats Zentrale // Der Betriebsausschuss (BA) ist be- triebsverfassungsrechtlich zuständiger Verhandlungspartner des Betriebsrates mit der Geschäftsleitung. Unsere Mit- glieder: Ralf Tietze und Matthias Baur. // Der Ausschuss Personal und Organisation (APO) ist Ansprech- und Verhandlungspartner zum Personal- und Organisationsbereich. Unsere Mitglieder: Lucas Merkel, Ralf Tietze, Martina Uhl, Christoph Baumbach, Eberhard Schöff- ler. // Der Entgeltausschuss (EGA) ist An- sprech- und Verhandlungspartner zu allen Entgeltfragen. Unsere Mitglieder: Lasse Thies, Lucas Merkel, Zuhal Holz, Ralf Tietze. // Der Ausschuss Arbeitssicherheit, Umwelt und Gesundheit (AUG) ist Ansprech- und Verhandlungspartner des Arbeitgebers oder dessen Beauftragten (z. B. Sicherheits- und Umweltmanagement oder Werksärztlichen Diensten) in Bezug auf Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Gesundheit. Unsere Mitglieder: Isabelle Ehrlich, Bettina Stadtmüller. // Der Ausschuss für Bildung und Qualifizierung (ABQ) ist Ansprech- und Verhandlungspartner aller für Bildungs-, Qualifizierungs- und Personalentwick- lungsthemen im Betrieb Zentrale. Unsere Mitglieder: Lisa Spies, Jan Knitz, Lasse Thies. // Der Ausschuss für Soziales, Gleichbe- handlung und Vielfalt (ASGV) ist An- sprech- und Verhandlungspartner für Sozialmaßnahmen und Verpflegungs- belange. Zudem ist er Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der zuständigen Stellen zu den Themen Gleichbehandlung, Frauenförderung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unsere Mitglieder: Isabelle Ehrlich, Iris Luppold, Zuhal Holz. // Der Ausschuss für Arbeitspolitik (AAP) ist Ansprechpartner in allen Fragen der Arbeitspolitik im Zusammenhang mit der Anwendung von arbeitspolitischen Me- thoden wie z. B. Scaled Agile Framework (SAFe). Unsere Mitglieder: Eberhard Schöffler, Stephan Padinka. // Der Ausschuss für Ideenmanagement (IDM) nimmt alle Rechte des Betriebsrats wahr, um zu den Themen "Betriebliches