Weitere Infos rund ums Laden am Standort findet ihr hier im Social Intranet: charge@Mercedes-Benz vorgangs genutzt werden dürfen. Wie ist das genau zu verstehen – muss man nach Ende des Ladevorgangs, z. B. nach zwei Stunden, den Arbeitsplatz verlassen, um die Ladesäule wieder freizugeben? Axel Hassepass: Nein. Ganz so streng ist es nicht geregelt – keiner muss vor Ende seines Arbeitstages das Werksge- lände verlassen, nur um sein Auto umzuparken. Aber um die Parkflächen vor Ladesäulen nutzen zu dürfen, ist es erforderlich, dass man sein E-Fahrzeug auch tatsächlich auflädt – sprich, „Ladekabel rein, Authentifizierung per Ladekarte und am Ende des Arbeitstages Ladekabel wieder raus“. Wichtig ist: Es reicht nicht aus, dass man generell ein E-Fahrzeug fährt – das alleine berechtigt noch nicht, um dort zu parken. Ursula Rebmann: Auch dann nicht, wenn eine Ladesäule mal defekt sein sollte und man sein Fahrzeug daher nicht laden konnte. Das bekommen wir bei unseren Rundgän- gen leider häufiger als Entschuldigung zu hören. Auch von Mitarbeitern, die einen Verbrenner fahren: „Die Säule ist doch defekt – da kann eh gerade nicht geladen werden.“ Aber es gilt – übrigens auch, wenn Fälle vor Gericht gehen: Kann man nicht an der Säule laden, muss man sein Auto umparken. Egal, ob nun E-Fahrzeug oder Verbrenner – mal ganz davon abgesehen, dass man mit einem Verbrenner hier ohnehin nichts verloren hat. Es ist schon klar, dass die Parkflächen für E-Fahrzeuge, genauso wie Behinder- tenparkplätze, zu den attraktivsten Parkflächen in den Parkhäusern zählen – sie liegen bequem im EG und sind in Tornähe. Aber wer gegen die Parkordnung verstößt, der verstößt bei uns halt auch gegen die Arbeitsordnung. Das muss einem klar sein! Damir Brasnic: Die Kolleginnen und Kollegen sind sich dessen meist nicht bewusst, dass so ein Vergehen zu einem Personalgespräch führen kann – als Betriebsrat werden wir hier mit hinzugeholt. Es ist ihnen in der Regel auch sehr unangenehm. Wir möchten daher mit diesem Appell an die Beschäftigten einfach auch das Bewusstsein für die Problematik schärfen: Bitte nutzt die Parkflächen für Elektro- und Hybridfahrzeuge nur so, wie es vorge- sehen ist – nämlich zum Laden – und bitte beachtet Absperrungen oder die Hussen auf den Ladesäulen, die deutlich machen, dass Ladesäulen defekt sind und die Instandhaltung informiert ist. Axel Hassepass: Man muss dazu sagen, dass wir in Sindelfingen eine Verfügbarkeit von rund 95% – laut Backend – haben, sprich die allermeisten Ladepunkte sind funktionsfähig. Das Problem ist auch, wenn uns im System eine Fehlermeldung erreicht und wir das dem Dienstleister melden, kümmert er sich innerhalb von 72 Stunden um die Reparatur – wenn die Säule für ihn zugänglich ist. Wenn aber defekte Ladesäulen von Fahrzeugen versperrt werden, können sie nicht repariert werden und das Pro- blem zieht sich nur unnötig in die Länge. Leider bekom- men wir manchmal nicht mit, dass eine Säule defekt ist. Wenn beispielsweise ein Ladekabel nicht funktioniert, weil z. B. jemand drübergefahren ist. Daher sind wir auch auf die aktive Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen angewiesen. Wenn einem ein Defekt auffällt, einfach den Infos an der Ladesäule folgen und die interne Störhotline - 166 anrufen und das Problem melden – übers Handy wählt man da in Sindelfingen 07031-90 166. Damit wäre am Ende allen geholfen! BRENNPUNKT: Gibt es eine Möglichkeit schon morgens, bevor man sich auf den Weg zur Arbeit macht, die Ver- fügbarkeit der Ladesäulen in den Parkhäusern zu checken – ähnlich, wie das mit der allgemeinen Parkplatzverfüg- barkeit in den Parkhäusern möglich ist? Axel Hassepass: Das geht tatsächlich! Über die Charge- point App kann man sehen, wo es am Standort noch freie Ladesäulen gibt und diese gezielt ansteuern. Und für alle, die es noch nicht gemacht haben: Wer sich einen Charge- point Account zulegt und dann der Schritt-für-Schritt- Anleitung folgt, lädt an unseren Ladestationen im Unter- nehmen auch noch günstiger! (s. Infokasten) e-Mobilität: registrieren – laden – sparen – fahren Unsere Parkhäuser befinden sich außerhalb des Werks- geländes und werden auch von Nicht-Beschäftigten genutzt. Verwenden sie dabei die E-Ladesäulen für ihr Hybrid- oder Elektro-Fahrzeug, bezahlen externe Nutzer seit Anfang Mai letzten Jahres 45 ct/kWh. Der Preis für unsere Mitarbeitenden liegt aktuell aber bei 30 ct/kWh. Um zu diesem günstigeren Mitarbeitertarif laden zu können, sollten Beschäftigte sich vorab über folgenden Link einen „Chargepoint Account“ anlegen und der Schritt- für-Schritt-Registrierung folgen. Hier geht's zur Anmeldung und Registrierung: 31 T R E W S N E S S ! W