Die Antwort ist klar: Nein. Denn auch wenn Cannabis nicht mehr illegal ist, heißt das nicht, dass man es ohne Einschränkungen jederzeit konsumieren kann. Vor allem nicht, wenn man damit sich selbst oder andere gefährden könnte. Das gilt ins-besondere für Berufe, die eine hohe Konzentration, Reaktionsfähigkeit oder Verantwortung erfordern, wie zum Beispiel Fahrer, Maschinenbediener oder Ärzte.Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland, unter gewissen Rahmenbe-dingungen, legal Cannabis konsumieren. Viele freuen sich über diese Neuerung, die mehr Freiheit und zunächst weniger Re-pression verspricht. Doch was bedeutet das für den Arbeitsalltag? Darf man jetzt einen Joint in der Mittagspause rauchen oder sogar kiffend zur Arbeit kommen?Der Grund dafür ist, dass der Konsum von Cannabis die Arbeitsleistung beeinträch-tigen kann. Cannabis wirkt auf das zentrale Nervensystem und kann unter anderem die Wahrnehmung, das Gedächtnis, die Aufmerksamkeit, die Motorik oder die Stimmung verändern. Das kann zu Fehlern, Unfällen oder Konflikten am Arbeitsplatz Das Arbeitsrecht sieht daher vor, dass führen. Außerdem kann Cannabis auch noch Stunden oder Tage nach dem Kon-sum im Blut oder Urin nachgewiesen werden, was bei einer Kontrolle oder einem Test Probleme machen kann.die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ihre ungetrübte Arbeitsleistung schulden. Das heißt, Sie müssen in der Lage sein, Ihre Aufgaben ordnungsgemäß und sicher zu erfüllen. Wenn Sie das wegen des Canna-biskonsums nicht mehr können, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wie zum Beispiel eine Abmahnung, eine Kündigung oder eine Schadensersatz-forderung.Aber auch der Arbeitgeber hat eine Pflicht, nämlich die Fürsorgepflicht für seine Mit-arbeiter. Er muss dafür sorgen, dass nie-mand im Betrieb arbeitet, der durch den Konsum von berauschenden Mitteln nicht dazu in der Lage ist oder damit andere gefährdet. Er kann daher den Zugang zum Arbeitsplatz verweigern oder die betrof-fene Person nach Hause schicken, wenn er einen Verdacht hat. Er kann auch Regeln Wir als IG Metall Betriebsräte halten ein solches betriebliches Vorgehen auch für sinnvoll, um die im Betrieb beschäftigten Kolleginnen und Kollegen so gut wie möglich vor Gefahren zu schützen. aufstellen, die den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz oder in der Nähe verbieten oder einschränken.Die gesetzliche Unfallversicherung schließt sich dieser Linie an. Es ist also ratsam, den Cannabis-Konsum auf die Freizeit zu be-schränken und dabei die individuellen Wirkungen und Nachwirkungen zu be-rücksichtigen. Ein Joint auf dem Weg zur Arbeit ist definitiv keine gute Idee. Denn auch wenn Cannabis legal ist, heißt das nicht, dass alles erlaubt ist. Das gilt auch für die Arbeitsordnung, die den Konsum von Alkohol, illegalen Drogen oder anderen berauschenden Mitteln untersagt, um eine Unfallgefahr zu vermeiden.Cannabis am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?Text: Thomas Brunner, IG Metall Betriebsrat 012032AUSGABE 06 // OKTOBER 2024Quellefreepik.com